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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Reisepass Ausstellung


Zuständige Behörde:

Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-144
Raum: Erdgeschoss
Visitenkarte anzeigen


Leistungsbeschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

Umstellung auf digitale Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab 01. Mai 2025

Umstellung auf digitale Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab 01. Mai 2025

Ab dem 01. Mai 2025 können keine gedruckten Fotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Dokumente, eID-Karte) genutzt werden.

Es werden ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert, die von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt und über eine gesicherte digitale Infrastruktur an die zuständige Behörde übermittelt werden. Zertifizierte Fotodienstleister in der Nähe können unter folgendem Link gefunden werden:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Im Wartebereich des Bürgerbüros ist ein Selbsterfassungs-Terminal (PointID) bereitgestellt.

Für ein digitales Lichtbild durch das Bürgerbüro wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.

Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden.

Ausnahme: Für die Beantragung eines Fischereischeines und der Parkerleichterung für Schwerbehinderte ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an das

Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-144
Raum: Erdgeschoss
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29.04.2025 

Rechtsgrundlage