Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Zuständige Behörde:
Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/7972-144
Raum: Erdgeschoss
Raum: Erdgeschoss
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers