Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Zuständige Behörde:
Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/7972-144
Raum: Erdgeschoss
Raum: Erdgeschoss
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.