Vorläufigen Personalausweis beantragen
Zuständige Behörde:
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Raum: Erdgeschoss
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Umstellung auf digitale Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab 01. Mai 2025
Umstellung auf digitale Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 können keine gedruckten Fotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Dokumente, eID-Karte) genutzt werden.
Es werden ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert, die von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt und über eine gesicherte digitale Infrastruktur an die zuständige Behörde übermittelt werden. Zertifizierte Fotodienstleister in der Nähe können unter folgendem Link gefunden werden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Im Foyer des Rathauses ist ein Selbsterfassungs-Terminal (PointID) bereitgestellt.
Für ein digitales Lichtbild durch das Bürgerbüro wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.
Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden.
Ausnahme: Für die Beantragung eines Fischereischeines und der Parkerleichterung für Schwerbehinderte ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.
Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an das
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Raum: Erdgeschoss