Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Zuständige Behörde:
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).