Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
Zuständige Behörde:
Leistungsbeschreibung
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.