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Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis
  • Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
  • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen

 
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage