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Erwerb einer Waffe anzeigen


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Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Ansprechpartner:


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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.


Rechtsgrundlage