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Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle (Schlichtungsstelle) in Anspruch nehmen. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die bei der Vermittlungsstelle tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).


Rechtsgrundlage

§ 91 Abs. 1 Nr.11 Handwerksordnung (HwO).