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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Bürgerbeteiligung


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Recht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Zuständige Behörde:


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Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
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Ansprechpartner:

Herr Holm
Strategische Steuerung
Fachbereichsleiter
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101 / 7972-223
E-Mail: i.holm@amt-pinnau.de
Mobil: 0179/9172173
Raum: 107
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Frau Goetzke
Strategische Steuerung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-221
E-Mail: L.goetzke@amt-pinnau.de
Raum: 108
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Leistungsbeschreibung

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).