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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Leistungsbeschreibung

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

 

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

 

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 


Rechtsgrundlage