Familienferienerholung: Förderung
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Leistungsbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
- individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verdienstnachweis
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.