Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Leistungsbeschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.