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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Leistungsbeschreibung

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Mit der uneingeschränkten Erlaubnis dürfen Sie sich offiziell „Heilpraktikerin“ oder „Heilpraktiker“ nennen.

Mit einer sogenannten „sektoralen“ Erlaubnis dürfen Sie die Heilkunde nur in einem bestimmten Bereich ausüben.

In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Überprüfungen nach dem Heilpraktikergesetz vorgenommen:

  • Heilpraktiker/in
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
  • Weitere Gebiete sind gegebenenfalls möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
  • Erklärung darüber, dass
    • bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem HeilpraktikerP-Gesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde.
    • derzeit kein Gerichtsverfahren oder Ermittlungsverfahren vorliegt, das direkt oder indirekt mit der beantragten Tätigkeit zu tun hat. (Eigenerklärung)
  • Kopie des Personalausweises
  • beglaubigter Nachweis, dass mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt
  • erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
    • Hinweis: Sie benötigen zur Beantragung eine entsprechende Bescheinigung Ihres Gesundheitsamtes
  • ärztliches Zeugnis im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
  • kurzgefasster Lebenslauf

 

Wenn Sie Ihren Antrag dort stellen möchten, wo Sie später arbeiten wollen, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen beifügen :

  • Da es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, müssen Sie dem Antrag eine ausführliche Erklärung beifügen, aus welchen Gründen Sie den Beruf des Heilpraktikers zukünftig im beantragten Einzugsgebiet ausüben möchten. Die Erklärung muss glaubhaft und eindeutig nachvollziehbar sein.
  • Darüber hinaus müssen Sie angeben, aus welchen Gründen Sie den Antrag nicht am Wohnort gestellt haben.
  • Entsprechende Nachweise müssen Sie dem Antrag beifügen.
  • Bei einem Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein ist die Absicht, eine Praxis im beantragten Einzugsgebiet zu eröffnen, nicht glaubhaft, wenn Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz beibehalten werden.
  • Bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben erfolgt eine Eintragung ins Bundeszentralregister und Ihnen kann die Erlaubnis entzogen werden.

Zusätzlich, bei Überprüfungen beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie: beglaubigte Berufsurkunde


Rechtsgrundlage