Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Zuständige Behörde:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Ansprechpartner:
Leistungsbeschreibung
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
Rechtsgrundlage
- § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)