Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast


A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle




Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Visitenkarte anzeigen


Ansprechpartner:


Visitenkarte anzeigen




Visitenkarte anzeigen




Visitenkarte anzeigen


Leistungsbeschreibung

Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.

Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.

Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:

  • Klasse AM (Moped)
  • Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
  • Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
  • Klasse A (alle Motorräder)
  • Klasse B (Auto)
  • Klasse BE (Auto mit Anhänger)
  • Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
  • Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
  • Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
  • Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
  • Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
  • Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
  • Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
  • Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
  • Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
  • Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)

Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.

Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.


An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).