Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Flensburger Straße 1a
25421 Pinneberg
Flensburger Straße 1a
25421 Pinneberg
Ansprechpartner:
Leistungsbeschreibung
Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.