Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Flensburger Straße 1a
25421 Pinneberg
Flensburger Straße 1a
25421 Pinneberg
Zuständige Behörde:
Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
Fax: 04101/7972-248
Leistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro
Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)