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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Veränderungssperren


Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
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Ansprechpartner:

Herr Kunze
Fachbereich Bauen, Technik und Umwelt
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-243
E-Mail: j.kunze@amt-pinnau.de
Raum: 8
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Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage