Informationen zu dem geplanten Ausbau von Gehwegen und Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie Fahrbahnverbreiterung in der Dorfstraße zwischen Quickborner Straße (Denkmal) und Kummerfelder Straße in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 26.04.2018
Information der Gemeinde Borstel-Hohenraden zum Ausbau von Gehwegen
Informationen zu dem geplanten Ausbau von Gehwegen und Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie Fahrbahnverbreiterung in der Dorfstraße zwischen Quickborner Straße (Denkmal) und Kummerfelder Straße in der Gemeinde Borstel-Hohenraden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o.g. Baumaßnahme möchte ich Ihnen im Vorwege nachfolgende Informationen zukommen lassen:
Am 14. Mai 2018 wird mit den o.g. Bauarbeiten begonnen. Die Bauzeit beträgt etwa vier Monate.
Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Die Zugänglichkeit der Anliegergrundstücke wird nach Möglichkeit überwiegend gewährleistet sein.
Da es erfahrungsgemäß dennoch zu Behinderungen während einer Straßenbaumaßnahme kommt, möchte ich hierfür um Ihr Verständnis bitten.
Die Bauarbeiten werden von der Firma Heinrich Uhl Straßen- und Tiefbau GmbH aus 25335 Elmshorn, durchgeführt. Seitens der Firma stehen für Sie als Ansprechpartner der Oberbauleiter Herr Zabel, Telefon: 04121/83430 oder vor Ort der verantwortliche Schachtmeister Herr Will, Telefon: 0162/2091806, zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an das begleitende Ingenieurbüro Lenk & Rauchfuß aus
25462 Rellingen, Herrn Ahrens, Telefon: 04101/2100-0, wenden.
Im Rahmen der Vorplanungen zu dem Ausbau und der Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung hatten Anlieger der Dorfstraße im Jahr 2015 angeregt, auch die Fahrbahn in Teilbereichen zu verbreitern. Dieser Anregung wird die Gemeinde Borstel-Hohenraden mit der Baumaßnahme nunmehr auch nachkommen.
Durch den erweiterten Ausbau haben sich allerdings die Baukosten für die Gemeinde Borstel-Hohenraden und somit auch die von den Anliegern zu erhebenden Straßenausbaubeiträge erhöht.
Der Beitragssatz/qm Grundstücksfläche wird nach heutiger vorläufiger Berechnung bei etwa 1,60 Euro liegen. Da die Beitragshöhe von vielen Faktoren abhängt, die jetzt noch nicht absehbar sind, wie z.B. unvorhersehbare Schwierigkeiten während der Baumaßnahme oder etwaige Veränderungen des Abrechnungsgebietes, beruht diese Angabe ausschließlich auf den derzeit bekannten Erkenntnissen, sie ist nicht verbindlich.
Dieses Informationsschreiben erhalten alle Anlieger der Dorfstraße und der Einmündungsbereiche in die Nebenstraßen als Hauswurfsendung. Bitte leiten Sie das Schreiben auch an den/die jeweiligen Grundstückseigentümer weiter, sofern Sie es als Anlieger/Mieter erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
(Jürgen Rahn)