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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Verantwortung übernehmen! Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 23.11.2017 


Verantwortung übernehmen!
Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt.

Gesucht werden in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt Frauen und Männer die am Amtsgericht und/oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die jeweilige Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg schlagen Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Schöffen.

Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsbürger, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen sollte, kann aus persönlicher/beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten möglichst in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Weiterführende Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15.02.2018 beim Amt Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 15.02.2018 an das Amt Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen.

Ein Antragsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de herunter geladen werden.

 

November 2017

 

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen