Nutzungsordnung für den Hundefreilauf in Kummerfeld 16.03.2017
Nutzungsordnung für den Hundefreilauf in Kummerfeld
Die Gemeindevertretung Kummerfeld hat in ihrer Sitzung am 28.02.2017 folgende Nutzungsordnung für den Hundefreilauf, Waldweg, beschlossen:
Nutzungsordnung für den Hundefreilauf Kummerfeld
§ 1 Nutzungsberechtigung Nutzungsberechtigt sind nur Führer und Halter haftpflichtversicherter Hunde. Unzulässig ist die Nutzung durch gewerblich betriebene Hundeschulen sowie Hundesitter mit mehr als zwei Hunden. Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür, dass das Gelände ordentlich und sicher ver-lassen wird. Schäden, die durch Hunde oder deren Begleitpersonen bei der Nutzung entstehen, sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen, der Schaden ist der Gemeinde zu erstatten. Der Hundefreilauf darf nicht zweckentfremdet genutzt werden. § 2 Erkrankungen /Impfungen Alle Hunde dürfen keine ansteckenden Erkrankungen oder Symptome solcher Erkrankungen haben. § 3 Sozialverhalten Jeder Hund muss sozial verträglich sein. Der Hund sollte über Grundgehorsam verfügen und vom jeweiligen Hundeführer kontrolliert werden können. Hunde, die sich bissig gegenüber anderen Hunden verhalten, müssen auf dem Gelände einen geschlossenen, beißsicheren Maulkorb tragen. § 4 Beaufsichtigung Trotz der Umzäunung sind die Hunde nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Hunde dürfen nicht allein auf dem Gelände zurückgelassen werden. § 5 Haftung Personen- und Sachschäden an Dritten durch Hund oder den Hundeführer sind vom jeweiligen Hundehalter selbst zu tragen. Das Betreten und die Nutzung des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Die Gemeinde haftet weder für Sach- noch für Personenschäden. Schadensersatzansprüche können nicht an die Gemeinde gestellt werden. § 6 Weisungsbefugnis Mitarbeiter der Gemeinde Kummerfeld führen regelmäßig Kontrollen durch, ob die Regelungen dieser Nutzungsordnung beachtet werden. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen die Nutzungsordnung können mit einem sofortigen Platzverweis oder einer dauerhaften Nutzungsuntersagung geahndet werden. § 7 Inkrafttreten Diese Nutzungsordnung tritt am 1.3.2017 in Kraft. Sie wurde am 28.2.2017 von der Gemeindevertretung beschlossen. Kummerfeld, 28.2.2017 Gemeinde Kummerfeld Erika Koll
Die Bürgermeisterin