Tierseuchenbekämpfung; Schutzmaßnahmen Wildvogelgeflügelpest; Allgemeinverfügung in Schleswig-Holstein zur Anordnung weiterer Biosicherheitsmaßnahmen auch für Klein-/Hobbybetriebe mit Geflügelhaltung 17.11.2016
Tierseuchenbekämpfung; Schutzmaßnahmen Wildvogelgeflügelpest; Allgemeinverfügung in Schleswig-Holstein zur Anordnung weiterer Biosicherheitsmaßnahmen auch für Klein-/Hobbybetriebe mit Geflügelhaltung
Im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen zur Wildvogelgeflügelpest finden Sie hier die am 16.11.2016 bekantngemachte Allgemeinverfügung des MELUR Schleswig-Holstein inkl. eines Merkblattes für Kleingeflügelhaltungen.
Im Zusammenhang mit dem Einsammeln gemeldeter toter Wildvögel (Wassergeflügel z.B. Wildenten, Wildgänse / andere Vögel nur bei gehäuften Totfunden und nach Rücksprache) und deren Weiterleitung an die Probenannahme bei der Kreisfeuerwehrzentrale wird um Beachtung gebeten, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten und keine Mitarbeiter eingesetzt werden, die selbst Geflügel halten oder sonst Kontakt zu Geflügelhaltungen haben.
Eine Einschleppung des Virus in die Hausgeflügelbestände muss unter allen Umständen vermieden werden.
Nur zur Information noch der Hinweis, dass neben der gestern in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein für Geflügelhalter bundesweit - abhängig von der Bestandsgröße - gemäß Gefliigelpestverordnung ohnehin Schutzvorschriften gelten. Eine Zusammenstellung dieser Regelungen findet sich z.B. auf der Internetseite des Ministeriums (MELUR) Schleswig-Holstein unter
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/aviaereInfluenza.html).
Information der Ordnungsbehörde zur Aufstallungspflicht
Allgemeinverfügung zur Aufstallung
Aufnahmeformular Wildvogeltodfunde
Karte Aufnahmestelle Kreisfeuerwehrzentrale