Eichung von Meßgeräten 30.01.2015
Eichung von Meßgeräten
In der Zeit vom 02.03.2015 bis 06.03.2015 findet von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr bzw. am 06.03.2015 in Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr bei den Stadtwerken Elmshorn, Westerstraße 50-54, 25336 Elmshorn eine Nacheichung durch die Eichdirektion Nord statt.
Die Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten haben die Möglichkeit, ihre Geräte innerhalb der oben angegebenen Zeit hergerichtet und gereinigt zur Eichung vorzulegen, sofern nicht ihre Abfertigung am Aufstellungsort von der Eichdirektion Nord ausdrücklich zugelassen ist. Eichpflichtige, die den Termin nicht wahrnehmen können, haben ihre Geräte bei der zuständigen Eichdirektion nach vorheriger Anmeldung einzuliefern.
Ordnungswidrig handelt, wer nicht gültig geeichte Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereithält.
Rellingen, im Januar 2015
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
FB Bauen und Ordnung
Im Auftrage
gez.
(Bergstedt)