Pressemitteilung: Begehung aller Straßen der Gemeinden 13.09.2023
Im Zuge einer Begehung aller Straßen der Gemeinden alle 2 Jahre legt die Gemeindevertretung gemeinsam mit dem Wegeunterhaltungsverband (WUV) fest, welche Wege/Straßen instandgesetzt werden müssen.
Die Arbeiten werden je nach Straßenzustand durchgeführt.
Asphaltdecken werden gefräst oder durchgefräst und erhalten eine neue Tragdeckschicht. Anschließend Herstellung von Banketten.
Es werden Halteverbotsschilder aufgestellt mind. 2 Tage vor Beginn der Arbeiten.
Bei Vollsperrungen werden Umleitungen ausgeschildert. Der ÖPNV wird von den Maßnahmen informiert und wird bei Bedarf tätig.
Die angegebenen Vollsperrzeiten werden in der Regel unterschritten.