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Pressemitteilung: Begehung aller Straßen der Gemeinden 13.09.2023 


Im Zuge einer Begehung aller Straßen der Gemeinden alle 2 Jahre legt die Gemeindevertretung gemeinsam mit dem Wegeunterhaltungsverband (WUV) fest, welche Wege/Straßen instandgesetzt werden müssen.

Die Arbeiten werden je nach Straßenzustand durchgeführt.

Asphaltdecken werden gefräst oder durchgefräst und erhalten eine neue Tragdeckschicht. Anschließend Herstellung von Banketten. 

Es werden Halteverbotsschilder aufgestellt mind. 2 Tage vor Beginn der Arbeiten.

Bei Vollsperrungen werden Umleitungen ausgeschildert. Der ÖPNV wird von den Maßnahmen informiert und wird bei Bedarf tätig.

Die angegebenen Vollsperrzeiten werden in der Regel unterschritten.