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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Resolution "Die Kommunen jetzt stärken!" 26.11.2019 


Resolution der amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Prisdorf, Kummerfeld und Tangstedt des Amtes Pinnau
"Die Kommunen jetzt stärken!"

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden haben sich der Resolution des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT) angeschlossen:

"Die Kommunen jetzt stärken!"

Es geht um Lebensqualität, Infrastruktur und Zusammenhalt!

 

In den kommenden Wochen entscheidet sich, wie gut sich die Gemeinden in den nächsten Jahren um diejenigen Aufgaben kümmern können, die für die Menschen besonders wichtig sind: Schule, Kita, Straßen, Feuerwehren, Klimaschutz, Sportanlagen, Kultur, Integration und Soziale Fürsorge.

Die Menschen vertrauen von allen staatlichen Ebenen am meisten den Gemeinden und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die sie vertreten. Die Gemeinden müssen dieses Vertrauen rechtfertigen können. Dafür brauchen sie finanzielle Handlungsfähigkeit.

 

Die finanzielle Handlungsfähigkeit ist stark eingeschränkt!

 

  • Das Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich hat festgestellt:
  • Die Kommunen sind unterfinanziert, sie bräuchten zur Erfüllung ihrer Aufgaben deutlich mehr Geld.
  • Die Aufteilung der verfügbaren Steuermittel zwischen Land und Kommunen erfolgt ungerecht zulasten der Kommunen.
  • Eine gerechte Verteilung des Steueraufkommens erfordert eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Steuereinnahmen (Verbundsatz im Finanzausgleich).
    • Die Landesregierung hat eine finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Kinderbetreuung versprochen. Der Gesetzentwurf zur Kita-Reform bewirkt für viele Gemeinden, auch für die Gemeinden des Amtes Pinnau, aber das Gegenteil, nämlich höhere Kosten und mehr Bürokratie.
    • Die Integration der Flüchtlinge wird durch den sog. Integrationsfestbetrag unterstützt. Diesen will das Land ab 2020 von 17 Mio. € auf 5 Mio. € pro Jahr kürzen.

 

Die Lösung ist eine faire Vereinbarung!

 

Die Gemeinden wollen eine faire Vereinbarung mit dem Land. Bei aktuellen Gesetzen muss

der Landtag handeln:

  • Das Urteil des Landesverfassungsgerichts und das Gutachten zum Finanzausgleich müssen Konsequenzen haben. Die ungerechte Verteilung der Mittel muss beseitigt werden. Die Kommunen benötigen also einen größeren Anteil der Steuereinnahmen. Dafür ist eine Anhebung des Verbundsatzes im FAG notwendig.
  • Das Land muss für eine Entlastung aller Gemeinden bei der Finanzierung der Kindertagesstätten sorgen. Nur dann ist der weitere Ausbau der Kinderbetreuung leistbar. Dafür ist der Gesetzentwurf zur Kita-Reform an entscheidenden Stellen zu ändern. Zahlreiche konkrete Vorschläge der Gemeinden liegen vor. So kann es gehen:

 

  • Das Land zahlt an die Kommunen nach Gruppenpauschalen (objektbezogen).
  • Der kommunale Finanzierungsanteil der Tagespflege bleibt beim Kreis.
  • Weniger Verwaltungsaufwand, insbesondere bei Bedarfsplanung und Trägerauswahl.
  • Der geplante Wohngemeindeanteil ist zu streichen, die kommunale Finanzierung der Einrichtungen wird bei den Standortgemeinden konzentriert.
  • Mehr Flexibilität, damit der Rechtsanspruch auf Betreuung erfüllt werden kann.
  • Die besonderen Belange der Kommunen am Hamburger Rand sind zu berücksichtigen.

 

Die für 2020 geplanten finanziellen Kürzungen durch das Land gegenüber den Kommunen in den Bereichen Integration und Soziales sind zu verhindern. Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Integration nicht alleine lassen!

 

Die Gemeinde des Amtes Pinnau erwartet vom Land:

  • Eine Vereinbarung zur nachhaltigen finanziellen Stärkung der Gemeinden durch eine Anhebung des Verbundsatzes im Finanzausgleich.
  • Die Sorgen der Gemeinden vor zusätzlichen Mehrbelastungen bei der Kinderbetreuung dürfen nicht länger ignoriert werden.
  • Angedrohte Kürzungen bei der Integration muss das Land zurücknehmen.
  • Die Bürgerinnen und Bürger haben berechtigte Erwartungen an leistungsfähige Gemeinden. Es ist die aus dem Grundgesetz und der Landesverfassung erwachsende Aufgabe des Landes, für diese Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu sorgen. Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen muss beachtet werden

26.11.2019