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Neuwahl der Schiedspersonen des Schiedsamtsbezirkes Kummefeld 13.02.2024 


Neuwahl der Schiedspersonen des Schiedsamtsbezirkes Kummefeld

Die Amtszeit der derzeitigen Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Kummerfeld ist abgelaufen, so dass eine Neuwahl der Schiedsperson der Gemeinde Kummerfeld erforderlich ist. Ebenfalls erfolgt die Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für die Gemeinde Kummerfeld.

Bei Interesse an der Tätigkeit als Schiedsperson, bitte ich um Übersendung einer formlosen Bewerbung unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihres Geburtsdatums und Ihres Berufs bzw. Ihrer ehemaligen beruflichen Tätigkeit.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungs-vorbehalt stehen und deren Wohnsitz im Gemeindegebiet der Gemeinde Kummerfeld liegt.

Die Schiedspersonen haben die Aufgabe, die nach der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren durchzuführen.

Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, es sollte jedoch die Bereitschaft zum Erwerb von notwendigen Grundkenntnissen des anzuwendenden Rechts vorhanden sein.

Es besteht während der Amtszeit die Möglichkeit an Lehrgängen und Fortbildungen teilzunehmen.

Neben Lebenserfahrung sind soziale Kompetenzen, wie z.B. die Bereitschaft zum Zuhören, Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung im Interesse einer allparteiischen Vermittlung sowie Verschwiegenheit gefragt.

Vor allem im Hinblick auf die Streitbeilegung ist weiter die Fähigkeit wesentlich, Gegensätze auszugleichen, sich beruhigend und vermittelnd einzubringen, um lösungsorientiert wirken zu können.

Die Wahl in das Ehrenamt erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren.

Sollten Sie an der Tätigkeit als Schiedsperson / als stellvertretende Schiedsperson  interessiert sein, senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 07.03.2024 an das Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen.

Nähere Auskünfte erteilt Frau Goetzke unter der Rufnummer 04101/7972 - 221 oder auch per Mail unter L.Goetzke@amt-pinnau.de

Informationen rund um das Schiedswesen erhalten Sie auch unter 
http://www.bds-schleswig-holstein.de/

13.02.2024