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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Hier können Sie Briefwahlunterlagen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14.05.2023 beantragen. 

Briefwahlunterlagen für die Gemeinde- und Kreiswahl können Sie schriftlich, elektronisch in dokumentierbarer Form oder persönlich bei der Gemeinde beantragen, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für die amtsangehörigen Gemeinden also im Bürgerbüro im Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen. 

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Generalvollmacht für Behördenangelegenheiten ist ausreichend.

Briefwahlunterlagen per Internet

Briefwahlunterlagen anfordern 

Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden:
  • Postlaufzeit zum Wahlamt für den Antrag,
  • die dortige Bearbeitungsdauer,
  • Postlaufzeit zur oder zum Wahlberechtigten,
  • die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel, benötigt und schließlich
  • der Rücktransport an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Anschrift per Post, Boten oder persönlich.

Beantragen Sie die Briefwahl daher so früh wie möglich! Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache im Wahlamt.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 12. Mai 2023, 12 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden.

In diesen Fällen wird empfohlen, direkten Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst selbst abzuholen oder abholen zu lassen.

Wegen der Bearbeitungs- und Postlaufzeit wird die Möglichkeit, die Briefwahl über das Internet (diese Homepage) zu beantragen, nur bis Dienstag, den 09. Mai 2022, 12:00 Uhr angeboten.

Grund: Es wäre nahezu unrealistisch, die Unterlagen von später gestellten Anträgen noch rechtzeitig zuzustellen.

Bis wann muss mein Wahlbrief spätestens bei der zuständigen Auszählungsstelle sein?

Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 14. Mai 2023 bis 18 Uhr im Wahllokal angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Üblicherweise werden die Wahlbriefe in den Wochen vor der Wahl an das Wahlamt (Rathaus) gesendet und von dort am Wahlsonntag an die Wahlvorstände, die für die Auszählung zuständig sind, verteilt.

Wahlbriefe, die nach 17:00 Uhr eingereicht werden sollen, müssen von den Wähler/-innen bzw. einer/m Bevollmächtigten selbst im zuständigen Wahllokal abgegeben werden, da ein Transport nach 17:00 Uhr durch das Wahlamt organisatorisch nicht mehr möglich ist. 

Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen nicht an der Auszählung teil. Je näher der Wahltag rückt, desto mehr Aufmerksamkeit müssen Sie daher dem Transport widmen.

Wenn die Zeit drängt, ist im Zweifel die persönliche Abgabe oder die Beauftragung eines Boten zu empfehlen.

Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich bitte an das

Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-144
Raum: Erdgeschoss
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