Bauleit- und Lärmaktionsplanung
Über nachfolgenden externen Link gelangen Sie auf das Landesportal des Landes Schleswig-Holstein, wo Sie alle Bebauungspläne und Flächennutzungspläne finden können:
www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung
Eine Kurzanleitung zur Erläuterungen der Bedienung finden Sie ebenfalls dort.
Informationen zu rechtskräftigen Bauleitplänen finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Pinneberg (Geoportal)
Lärmaktionsplanung: Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen sowie Autobahnen, Haupteisenbahnstrecken und Flughäfen – basierend auf Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Schleswig-Holstein sind die jeweiligen Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder ggf. Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Das Amt Pinnau bietet Ihnen hier die digitale Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.