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Schiedspersonen in der Gemeinde Prisdorf

Schiedsperson in der  Gemeinde Prisdorf:  

Schiedsfrau Verena Hardorp

04101/3708036

25497 Prisdorf verena.hardorp@schiedsfrau.de
Stellv. Schiedsmann Bernd Ketelsen 04101/75575 25497 Prisdorf bernd.ketelsen@schiedsmann.de

 

Das Schiedsamt 

Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden für eine Wahlzeit von 5 Jahren von den örtlichen Gemeindevertretungen gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. 

Die Aufgaben der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind in der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein geregelt. Im Großen und Ganzen sind sie für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig. 

Nach dem Landesschlichtungsgesetz sind Klagen erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. 

Gütestellen sind 

  • die Schiedsämter
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nicht Parteivertreterinnen oder Parteivertreter sind oder sonstige Gütestellen, die Streitbeilegungen betreiben (allgemeine Gütestellen)
  • die anwaltlichen Gütestellen (als Gütestelle durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt) 

Das Landesschlichtungsgesetz gilt mit Ausnahmen in 

  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen auf Grundstücke, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen eines Grenzbaumes nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von gewerblichen Betrieben handelt
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen der Verletzung der Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
  • Streitigkeiten nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Schutz im Zivilrechtsverkehr 

Nähere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie auch unter www.schiedsamt.de

08.11.2013