Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Hier können Sie Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 beantragen.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können Sie schriftlich, elektronisch in dokumentierbarer Form oder persönlich bei der Gemeinde beantragen, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für die amtsangehörigen Gemeinden also im Bürgerbüro im Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen.
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Generalvollmacht für Behördenangelegenheiten ist ausreichend.
Briefwahlunterlagen per Internet
Briefwahlunterlagen anfordern
Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
- Postlaufzeit zum Wahlamt für den Antrag,
- die dortige Bearbeitungsdauer,
- Postlaufzeit zur oder zum Wahlberechtigten,
- die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel, benötigt und schließlich
- der Rücktransport an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Anschrift per Post, Boten oder persönlich.
Beantragen Sie die Briefwahl daher so früh wie möglich! Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache im Wahlamt.
Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?
In diesen Fällen wird empfohlen, direkten Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst selbst abzuholen oder abholen zu lassen.
Wegen der Bearbeitungs- und Postlaufzeit wird die Möglichkeit, die Briefwahl über das Internet (diese Homepage) zu beantragen, nur bis Dienstag, den 18. Februar 2025, 10:00 Uhr angeboten.
Grund: Es wäre nahezu unrealistisch, die Unterlagen von später gestellten Anträgen noch rechtzeitig zuzustellen.
Bis wann muss mein Wahlbrief spätestens bei der zuständigen Auszählungsstelle sein?
Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 23. Februar 2025 bis 18 Uhr beim Amt Pinnau angekommen sein. In den örtlichen Wahllokalen werden keine Briefwahlunterlagen entgegengenommen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Üblicherweise werden die Wahlbriefe in den Wochen vor der Wahl an das Wahlamt (Rathaus) gesendet und von dort am Wahlsonntag an die Briefwahlvorstände, die für die Auszählung zuständig sind, verteilt.
Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen nicht an der Auszählung teil. Je näher der Wahltag rückt, desto mehr Aufmerksamkeit müssen Sie daher dem Transport widmen.
Wenn die Zeit drängt, ist im Zweifel die persönliche Abgabe oder die Beauftragung eines Boten zu empfehlen.Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich bitte an das
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Raum: Erdgeschoss