Grundstücksverkäufe am Fuchsweg gegen Gebot durch die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden verkauft zwei Grundstücke im Fuchsweg, in der weiteren Ausschreibungsunterlage (Auszug Flurkarte) mit A und D bezeichnet, zum Zwecke der Wohnraumbebauung. Die Grundstücke werden ausschließlich zur Selbstnutzung verkauft. Der Verkauf erfolgt daher auch zur Vermeidung von Spekulationsgeschäften ausschließlich an Privatpersonen zur verbindlichen Eigennutzung ohne Vermietung (s. § 6 des Kaufvertragsentwurfs).
Jeder Bieter kann für jedes der zum Ausgebot stehenden Grundstücke insgesamt nur ein Gebot abgeben. Es kann aber nur 1 Grundstück ersteigert werden. Sollte ein Bieter den Zuschlag für ein Grundstück erhalten haben, so können Gebote für weitere Grundstücke nicht mehr berücksichtigt werden. Das Mindestgebot beläuft sich auf 450,00 je Quadratmeter. Als ein Bieter werden Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften und/oder Partnerschaften oder abstammungsmäßig verbundene Personen (z.B. Eltern/Kinder) verstanden. In dem Gebotsschreiben ist der Bieter mit seinen vollständigen Personalien anzugeben unter Einschluss einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer sowie einer Ablichtung eines mit Lichtbild versehenen Ausweisdokumentes. Ferner sind die steuerlichen Identifikationsnummern anzugeben. Es ist des Weiteren das Grundstück anzugeben, auf das geboten wird (z.B. Grundstück A). Ferner ist der Gebotspreis je Quadratmeter anzugeben. Zulässig ist nur ein fester Betrag (z.B. 498,00 €). Bei der Abgabe von gleichen Geboten entscheidet das Los.
Der verschlossene Umschlag mit dem Gebot ist mit der Bezeichnung des Grundstücks (z.B. „Grundstück A“) für welches geboten eindeutig zu kennzeichnen.
Das Gebotsschreiben ist von allen in dem Gebotsschreiben benannten Bietern zu datieren und zu unterschreiben. Das Gebotsschreiben ist in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Gebot Grundstück „___“ Fuchsweg“ zu bezeichnen und mit einem weiteren Briefumschlag an das Amt Pinnau, Adresse Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, zu richten. Gebote werden bis zum 10.01.2023 angenommen. Danach eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.
Die Gebote werden in einer Veranstaltung am 11.01.2023 um 19:00 Uhr im Feuerwehrunterrichtsraum, Quickborner Str. 99 in 25494 Borstel-Hohenraden förmlich geöffnet. In diesem Zuge wird ausschließlich das auf jeweiliges Grundstück entfallende Höchstgebot mit dem gebotenen Quadratmeterbetrag bekanntgegeben, nicht der dazugehörige Bieter. Mit diesem wird sich die Gemeinde Borstel-Hohenraden unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung in Verbindung setzen und dem Bieter die Gelegenheit geben, nach Maßgabe des Musterkaufvertragsentwurfes auf der Gebotsbasis innerhalb von 4 Wochen einen notariellen Kaufvertrag zu schließen. Nimmt der „Erstbieter“ eine Beurkundung nicht vor, setzt sich die Gemeinde mit dem „Zweitbieter“ in Verbindung und bietet ihm an, auf der Basis seines Gebotes mit entsprechender Maßgabe einen Kaufvertrag abzuschließen. Der jeweilige „Zweitbieter“ wird von der Gemeinde nach der Öffnung der Gebote davon unterrichtet, dass er „Zweitbieter“ ist.
Die Gemeinde weist bereits jetzt Bieter darauf hin, dass bei der zukünftigen Bebauung eines Gebotsgrundstückes die anhängenden Bezugsunterlagen zu beachten sein werden (insbesondere Entwässerungsplanung und Satzung Fuchsweg).
Gez.
Bürgermeister Kähler
Muster äußerer Briefumschlag:
Absender ________ |
Muster innerer Briefumschlag:
Gebot mit Angabe der Bieterkontaktdaten nicht öffnen |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt Pinnau:
Baurechtsfragen
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Fragen zum Kaufvertrag
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen