Hinweise zur Nutzung des Hundewaldes bzw. des Waldparkplatzes in Kummerfeld
Aus gegebenem Anlass wird auf Folgendes hingewiesen:
- die zum Hundewald bzw. Waldparkplatz führenden Straßen befinden sich außerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Kummerfeld.
- die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 Straßenverkehrsordnung- StVO).
- die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetter-verhältnissen anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO)
- aufgrund der Straßenbreite, des Ausbauzustandes und des fehlenden Rad- und Fußweges werden die Autofahrer dringend gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h einzuhalten.
- beim Überholen haben Autofahrer einen Mindestabstand von 2 m zu Fußgängern und Radfahrern einzuhalten (§ 5 Abs. 4 StVO). Dies bedeutet, dass ein Überholen in den Straßen „Waldweg“ und „Nyding“ in Kummerfeld nur im Schritt-Tempo erfolgen darf!
09.03.2022