Auf diesen Seiten finden Sie zentral alle Diensteistungen. In unserem Bürgerportal erhalten Sie außerdem digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur. Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):
https://zufish.schleswig-holstein.de/
CE-Kennzeichnung erhalten
Volltext
CE-Kennzeichnung
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden .
Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn Ihr Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben.
Für manche Produkte gelten mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. Vor dem Anbringen des CE-Zeichens auf Ihrem Produkt müssen Sie sicherstellen, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.
Auf Your Europe erhalten Sie weitere Informationen und Antworten auf die Fragen:
- Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
- Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung?
- Müssen Sie einen unabhängigen Prüfer hinzuziehen?
- Welche Kosten fallen an?
- Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?