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Weitere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):
https://zufish.schleswig-holstein.de/
Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Psychotherapeuten
Volltext
Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Bereichen werden eingehende und besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung in einem Bereich nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigen.
Ansprechpunkt
Der Antrag ist an die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH), Alter Markt 1 – 2, 24103 Kiel, zu richten.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)
Kosten
Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)
Rechtsgrundlage(n)
Weiterbildungsordnung der PKSH.