1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.09.2026 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 Gemeinde Borstel-Hohenraden