Öffentliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl 2008 14.05.2008
Wahlbekanntmachung
1. Am 25. Mai 2008 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Bönningstedt,
Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr
Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden.
2. Die Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und
Tangstedt bilden jeweils drei Wahlbezirke.
Die Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh gehören bei
der Kreiswahl zum Wahlkreis 24 (Pinnau I)
und die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld,Prisdorf und Tangstedt
zum Wahlkreis 25 (Pinnau II – Rellingen).
Der Wahlraum befindet sich
Gemeinde Bönningstedt:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Grundschule Bönningstedt
Kieler Str. 120, 25474 Bönningstedt
Gemeinde Borstel-Hohenraden:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Grundschule
Quickborner Str. 99, 25494 Borstel-Hohenraden
Gemeinde Ellerbek:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001: Feuerwache, Hauptstr. 20, 25474 Ellerbek
Wahlkreis/Wahlbezirk 002: Seniorentreff, Heidkoppelweg 12, 25474 Ellerbek
Wahlkreis/Wahlbezirk 003: Sitzungsraum bei der Hermann-Löns-Schule,
Rugenbergener Mühlenweg, 25474 Ellerbek
Gemeinde Hasloh:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Peter-Lunding-Schule,
Schulstraße 21, 25474 Hasloh
Gemeinde Kummerfeld:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Grundschule,
Bundesstr. 72, 25495 Kummerfeld
Gemeinde Prisdorf:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Schule/Bilsbekraum,
Hudenbarg 5, 25497 Prisdorf
Gemeinde Tangstedt:
Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Gemeindezentrum,
Brummerackerweg 5, 25499 Tangstedt
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren
Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll
bei der Wahl abgegeben werden.
Bei der Gemeindewahl in den Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek,
Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt hat jede Wählerin und jeder Wähler 3
Stimmen, die beliebig verteilt werden können.
Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder
er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig
kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden,
dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Stören des
Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem
Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich in den Bürgerbüros des Amtes Pinnau
Standort Bönningstedt, Ellerbeker Str. 20, 25474 Bönningstedt
Standort Pinneberg, Elmshorner Str. 49, 25421 Pinneberg
die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und für die Kreiswahl, einen amtlichen
Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief
mit den Stimmzetteln (im verschlossen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des
Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben
will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem
Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler
mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
14. Mai 2008 Amt Pinnau
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Grundlach