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Haushaltsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2008 10.03.2008
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 28.02.2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.857.300 EUR
in der Ausgabe auf 1.857.300 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.528.600 EUR
in der Ausgabe auf 1.528.600 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 992.600 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf 615.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,92 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen- Betriebe
(Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 310 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungs-ermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Borstel-Hohenraden, den 05.03.2008 |
___gez. Dehn_______ |
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(Dehn) |
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Bürgermeister |