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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Änderung der SATZUNG über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Borstel-Hohenraden (Amt Pinnau) vom 21.12.2007 08.01.2008 



Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.12.2007 folgende 1. Änderung der Satzung erlassen:

Abschnitt I

§ 14 erhält folgende Fassung:

§ 14
Inkrafttreten

(1)     Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2004 in Kraft.
(2)     Soweit Beitragsansprüche nach den bisher geltenden Satzungsregelungen entstanden sind, gelten die bisherigen 
         Regelungen weiter.
(3)     Durch das rückwirkende Inkrafttreten dieser Satzung werden die Beitragspflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG durch
         diese Satzung nicht ungünstiger gestellt als nach der bisherigen Satzung.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Borstel-Hohenraden, den 05.12.2007

Gez.
Ulrich Dehn
Bürgermeister