Öffentliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister 19.12.2008
Aufgrund des § 28 Absatz 4 Landesmeldegesetz informiert das Amt Pinnau für die Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen.
Die Meldebehörde des Amtes Pinnau kann auf Anfrage vor der Europawahl, die im Juni 2009 stattfinden wird, sowie vor der Bundestagswahl, die im September 2009 stattfinden wird, bestimmte Auskünfte über Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilen. Dieser Möglichkeit der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden.
Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, stellt einen kurzen schriftlichen Antrag, der nicht begründet werden muss. Der Antrag ist zu richten an das Amt Pinnau, Der Amtsvorsteher, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zum Widerspruchsrecht sind im Einwohnermeldeamt des Amtes Pinnau, Hauptstr. 60, 25562 Rellingen, Zimmer 1 und 2, erhältlich.
Rellingen, den 22.12.2008
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hans
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Sie können hier auch das Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an das Amt Pinnau senden:
Vordruck [PDF-Dokument: 9 kB]