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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Ellerbek, Prisdorf und Tangstedt sowie der Hundesteuer für die Gemeinde Prisdorf 16.02.2018 


Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Ellerbek, Prisdorf und Tangstedt sowie der Hundesteuer für die Gemeinde Prisdorf

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die amtsangehörigen Gemeinden Ellerbek, Prisdorf und Tangstedt sowie die Höhe der Hundesteuer für die Gemeinde Prisdorf haben sich nicht geändert.

Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2018 nicht erteilt.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer wird aufgrund der Satzung der Gemeinde Prisdorf für das Kalenderjahr 2018 ebenfalls in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.

Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung.

Die Gemeindevertretungen Borstel-Hohenraden und Kummerfeld haben zum 01.01.2018 eine Erhöhung der Steuerhebesätze und der Hundesteuersätze beschlossen, daher haben alle Borstel-Hohenradener und Kummerfelder Grund- und Hundesteuerpflichtigen einen neuen Abgabenbescheid erhalten.

Die Gemeindevertretungen Ellerbek und Tangstedt haben zum 01.01.2018 eine Erhöhung der Hundesteuersätze beschlossen, daher haben alle Ellerbeker und Tangstedter Hundesteuerpflichtigen einen neuen Abgabenbescheid erhalten.

Die Gemeindevertretungen Borstel-Hohenraden und Tangstedt haben zum 01.01.2018 eine Aufhebung der Straßenreinigungsgebühren beschlossen, daher haben alle Borstel-Hohenradener und Tangstedter Straßenreinigungsgebührenpflichtigen einen neuen Abgabenbescheid erhalten.

 

Rellingen, den 14.02.2018

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

 

gez. Hildebrand

16.02.2018