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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ellerbek; hier: Überprüfung der 1. Stufe 22.05.2017 


Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ellerbek; hier: Überprüfung der 1. Stufe

Durch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 18. Juli 2002 sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Die Gemeinde hat mit der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Möglichkeit, auf Lärmbelastungen innerhalb der Schwellenwerte hinzuweisen, die der Baulastträger der jeweiligen Lärmquelle bei weiteren oder neuen Baumaßnahmen zu berücksichtigen hat. Weiterhin besteht die Möglichkeit „Ruhige Gebiete“ festzulegen, in denen zukünftig keine lärmrelevanten Vorhaben umgesetzt werden dürfen.

Die Gemeindevertretung Ellerbek hat am 04.12.2008 den Musterlärmaktionsplan beschlossen.

Die Lärmaktionspläne sind regelmäßig alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. 

Die Gemeindevertretung Ellerbek hat in ihrer Sitzung am 25.09.2014 beschlossen, dass der bestehende Lärmaktionsplan weiterhin Gültigkeit hat.

Der Lärmaktionsplan ist gem. Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (URL) öffentlich auszulegen.

Hiermit wird mitgeteilt, dass der bestehende Lärmaktionsplan in der Zeit vom

 

Montag, den 22.05.2017

bis

Freitag, den 16.06.2017

 

im Amt Pinnau, Zimmer 12, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich ausliegt.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift des Amtes vorbringen.

 

Ellerbek, 18.05.2017

 

Der Bürgermeister

gez. Hildebrand

 

22.05.2017