Öffentliche Bekanntmachungen
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Hinweis für die Gemeinde Prisdorf auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachhäusern gemäß der ersten Verordnung zum Sprenstoffgesetz (1. SprengV) 19.12.2016
Hinweis für die Gemeinde Prisdorf auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachhäusern gemäß der ersten Verordnung zum Sprenstoffgesetz (1. SprengV)
Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, möchte ich Sie auch in diesem Jahr erneut darauf hinweisen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von u.a. Reetdachhäusern, gemäß §23 Absatz 1 der ersten Sprengstoffverordnung, verboten ist.
Beim Abbrennen von Feuerwerksraketen muss ein Mindestabstand von 200 m zu Reetdachhäusern eingehalten werden.
Auflistung der Reetdachhäuser in Prisdorf:
Peiner Hof
Peiner Hag 50
Hauptstraße 73
Hauptstraße 92
Dahl 12
Dahl 93
Hauen 1
Hauen 78
Ich bitte alle Eltern, darauf zu achten, dass auch ihre Kinder die Verbote einhalten. Wer Feuerwerkskörper entzündet, ist für daraus entstehende Schäden verantwortlich. Bei Verstößen gegen die Verbote droht eine Geldbuße.
Amt Pinnau als
örtliche Ordnungsbehörde
Karte zum Abbrennverbot in Prisdorf