Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf 08.12.2015 


Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf

Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Prisdorf
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.11.2015 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße 

Vorm Dickenbusch

(Teilstück des Flurstücks 866 der Flur 4 der Gemarkung Prisdorf)

in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG

sowie ein

Geh- und Radweg zwischen den Straßen „Vorm Dickenbusch“ und „Borsteler Weg“

(Flurstück 865 der Flur 4 der Gemarkung Prisdorf)

in die Straßengruppe sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) StrWG

eingeteilt.

Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.

Die Gemeinde Prisdorf ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.

Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.

 

Prisdorf, den 07.12.2015

Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister

gez. Wilfried Hans

Rellingen, den 08.12.2015

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Günther Hildebrand

 

08.12.2015