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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf 30.01.2015 


Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.12.2014 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung erlassen: 

Artikel 1

 

Die Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf vom 13.07.2012 wird wie folgt geändert:

 § 13 Abs. 2 „Deckung des Finanzbedarfs“  erhält folgende Fassung:

 (2) 1Die Verbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr neu festgesetzt. 2Dabei werden die Gesamtlasten nach der Zahl der die Schule und die Kindertagesstätte besuchenden Kinder prozentual umgelegt. 3In den ersten beiden Schuljahren nach Inbetriebnahme der Schule und Kindertagesstätte werden die Betriebskosten je zur Hälfte von den Mitgliedern getragen. 4Ab dem 01.08.2015 erfolgt die Aufteilung der Umlage auf der Grundlage der Wohnsitze der Schüler/Kindergartenkinder. 5Der Stichtag der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres ist für die Berechnungen zu Grunde zu legen. 6Die Bereiche Kinderbetreuung und Schule sind getrennt zu berechnen und getrennt im Haushalt des Schulverbandes abzubilden.

  

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 

Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 22.01.2015 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Rellingen, den 26.01.2015

Der Verbandsvorsteher
gez. Schwarz

 

30.01.2015