Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Bekanntmachung der Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld 09.04.2014 


Bekanntmachung der Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld

Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Kummerfeld

  • Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 Widmungsverfügung 

Betr.:  Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld 

Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2014 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße 

Prisdorfer Straße
(Flurstücke 64/31, 64/40 (Teilfläche), 66/4, 70/7, 70/8, 74/4,74/20, 74/41,74/44, 88/7, 88/23 (Teilfläche), 94/8, 95/3, 98/8, 98/9, 98/10 (Teilfläche), 98/25 (Teilfläche), 808 (Teilfläche) jeweils der Flur 4 und Flurstücke 57/10, 62/3, 63/3, 64/1, 85/2 (Teilfläche) jeweils der Flur 5 der Gemarkung Kummerfeld 

in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt. 

Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein. 

Die Gemeinde Kummerfeld ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke. 

Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden. 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen. 

Kummerfeld, den 08.04.2014

Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Erika Koll

 

Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 08.04.2014 der Gemeinde Kummerfeld öffentlich bekannt.

Rellingen, den  09.04.2014 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez.  Günther Hildebrand

Lageplan zur Widmungsverfügung Prisdorfer Straße [PDF-Dokument: 547 kB]

 

09.04.2014