Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld 09.04.2014
Bekanntmachung der Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Kummerfeld
- Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2014 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Prisdorfer Straße
(Flurstücke 64/31, 64/40 (Teilfläche), 66/4, 70/7, 70/8, 74/4,74/20, 74/41,74/44, 88/7, 88/23 (Teilfläche), 94/8, 95/3, 98/8, 98/9, 98/10 (Teilfläche), 98/25 (Teilfläche), 808 (Teilfläche) jeweils der Flur 4 und Flurstücke 57/10, 62/3, 63/3, 64/1, 85/2 (Teilfläche) jeweils der Flur 5 der Gemarkung Kummerfeld
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Kummerfeld ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Kummerfeld, den 08.04.2014
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Erika Koll
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 08.04.2014 der Gemeinde Kummerfeld öffentlich bekannt.
Rellingen, den 09.04.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand
Lageplan zur Widmungsverfügung Prisdorfer Straße [PDF-Dokument: 547 kB]