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Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 10.03.2014 


Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Aufgrund der §§ 95 ff.  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.03.2014 folgende Haus­halts­satzung erlassen:  

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.769.100 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.982.300 EUR

 

einem Jahresüberschuss von

0 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

213.200 EUR

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.490.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.725.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

1.564.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

 

444.200 EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.615.600 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.074.800 EUR

 

einem Jahresüberschuss von

540.800 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0 EUR

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.531.300 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.788.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

1.795.700 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

 

780.800 EUR

 

 

 

 

festgesetzt. 

 

§ 2

 

Es werden für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

 

4,28 Stellen

 

Es werden für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

 

4,28 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                2014           2015

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

270 %

270 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

270 %

270 %

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

310 %

310 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 jeweils 5.000  EUR.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde Tangstedt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

§ 5

 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 6

 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
Darüber hinaus sind alle Konten im Abschnitt Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(4) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bürgermeister grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

 

 

(5) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

 

Die Teilpläne 11101 bis 21101 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

 

 

Rellingen, 07.03.2014   

Gemeinde Tangstedt

Der  Bürgermeister 

 

gez. Goos 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden.

Rellingen, 12.03.2014 

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher

 

10.03.2014