Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet südlich der Prisdorfer Str. und westlich des Gewerbegebietes "Ossenpadd" 29.01.2014
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet südlich der Prisdorfer Str. und westlich des Gewerbegebietes "Ossenpadd" (Flur 4, Flurstück 807).
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.12.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet südlich der Prisdorfer Str. und westlich des Gewerbegebietes "Ossenpadd" (Flur 4, Flurstück 807) sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen
vom 14.02.2014 bis einschließlich 14.03.2014
in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Der vorgesehene Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 16 ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Lageplan - Geltungsbereich des B-Plans Nr. 16
Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
[2] Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld,
[3] Wasserwirtschaftliches Konzept zum angrenzenden B-Plan Nr.12
[4] die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1] und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Gesundheitlicher Umweltschutz vom 29.10.2013),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch die ca. 300 m bis 500 m entfernte Autobahn und passive Schallschutz-maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz
- finden sich in [1], [2], und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde vom 29.10.2013; Stellungnahme aus Öffentlichkeitsbeteiligung am 24.10.2013),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knick mit Überhältern), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Vögel in Gehölz- und Gebäudebeständen, sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und Minimierung von Lebensraumverlusten.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in [1], [2], [3] und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde, Grundwasser und Untere Bodenschutzbehörde vom 29.10.2013),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen, zur Entwässerung in das im östlich angrenzenden Baugebiet (B-Plan Nr.12) vorhandenen Regenrückhaltebecken sowie einem im Plangebiet befindlichen Brunnen nebst Hinweisen zu Art und Weise des Brunnenrückbaus.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima
- finden sich in [1] und [2],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Luft und des Klimas.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
- finden sich in [1] und [2],
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in [1], [2] und [4] (Stellungnahme TÖB: Archäologisches Landesamt Schl.-H. vom 24.10.2013),
- es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festgestellt werden können und dass das Schutzgut von der Planung nicht beeinflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sonstigen Sachgüter befinden.
Rellingen, den 28.01.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hildebrand