Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
Bekanntmachung über die Widmungsverfügung Lüttenkamp in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 20.01.2014
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung einer Straße im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2013 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird somit die Straße
Lüttenkamp,
(Flurstücke 21/2 + 22/8, der Flur 5, Gemarkung Borstel-Hohenraden)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Borstel-Hohenraden, den 18.12.2013
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Rahn
Lageplan Lüttenkamp [PDF-Dokument: 405 kB]